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Stand: April 2004 |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Office360 GmbH, Hannover
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1. Allgemeines, Geltungsbereich |
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Die nachstehenden Bedingungen gelten
für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kaufvertrag-,
Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich
solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen.
Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden
ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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2. Angebote, Auftragsbestätigung |
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Angebote sind, wenn nichts anderes
ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten
Auftrag ist der Kunde drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst
dann als ange-nommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt
wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung bzw. Dienstleistung
begonnen haben.
Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung
bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine
für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt. Wir
werden keine Änderungen vornehmen, können aber nicht verhindern,
dass die jeweiligen Hersteller solche Änderungen vornehmen. |
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3. Preise |
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3.1 Es gelten die
bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. An diese Preise halten
wir uns vier Monate gebunden. Soll die Lieferung mehr als vier Monate
nach Vertragsschluss erfolgen sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt
der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
3.2 Die Preise verstehen sich unverpackt ab Hauptvertriebsstelle.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich
der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Für Dienstleistungen gelten unsere jeweils
gültigen Preislisten.
Nebenkosten wie Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen usw. werden
ebenfalls zu unseren gültigen Preislisten zusätzlich abgerechnet.
Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeit und werden
als solche nach den Preislisten abgerechnet. |
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4. Lieferung |
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4.1 Termine sind nur
dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
als verbindlich bestätigt worden sind.
4.2 Überschreiten wir einen als verbindlich
zugesagten Liefertermin, sind wir berechtigt, binnen angemessener
Frist Ersatzgeräte mit vergleichbarer Ausstattung dem Kunden
leihweise zur Verfügung zu stellen. Diese Stellung von Ersatzgeräten
ist nur dann kostenpflichtig, wenn sie auf Verlangen des Kunden
ohne Überschreitung eines verbindlich zuge-sagten Termins erfolgt.
In diesem Fall berechnen sich die Bereitstellungskosten, sofern
nichts anderes vereinbart ist, nach den bei uns geltenden aktuellen
Preislisten für Geräte-mietverträge.
Ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach
Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen die
Erfüllung des Vertrages ablehnen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch
des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
4.3 Im Falle höherer Gewalt wie z. B. Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen usw. sind wir berechtigt, unsere
Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
anschließenden angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder,
wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich
ist oder wird, vom Vertrag zurückzutreten.
Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr, wenn wir nicht
innerhalb einer angemessenen Frist beliefert werden und nachweisen,
dass wir selbst einen Vertrag über den Vertrags-gegenstand
mit einem Lieferanten (Deckungsgeschäft) geschlossen haben.
In all diesen Fällen ist der Kunde aber nicht berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn er die Hindernisse zu vertreten
hat.
4.4 Teillieferungen sind zulässig.
4.5 Verlangt der Kunde vor Auslieferung eine
andere Ausführung und stimmen wir dem Ansinnen zu, wird der
Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Die Lieferfrist beginnt erneut.
4.6 Ist der Kunde in Annahmeverzug, sind wir
berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die
Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.
Wir können statt dessen auch über die Ware anderweitig
verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.
Der Schadensersatz beträgt 30% des vereinbar-ten Lizenzpreises,
wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden
nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
4.7 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand,
erfolgt dies auf Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die
Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur,
den Frachtführer oder die Sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Personen auf den Kunden über.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Gefahrtragung beim
Versendungskauf gelten nicht, wenn der Kunde Gegenstände zur
überwiegend privaten Nutzung gekauft hat (Verbrauchsgüterkauf).
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, beginnt
der Annahmeverzug des Kunden mit dem Eingang der schriftlichen Anzeige
unserer Versandbereitschaft beim Kunden.
In diesem Fall sind wir berechtigt, beginnend zwei Wochen nach
Zugang der Anzeige über die Versandbereitschaft die uns durch
die Lagerung entstehenden Kosten mit mindes-tens 1% des Rechnungsbetrages
pro Monat dem Kunden in Rechnung zu stellen.
In diesem Fall der Verzögerung des Versandes geht das Risiko
der Beschädigung oder des Untergangs der Kaufsache mit dem
Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige der Versandbe-reitschaft beim
Kunden auf den Kunden über.
Das gilt auch im Falle des Annahmeverzuges.
Die Wahl eines etwaigen Versandweges bleibt uns vorbehalten. |
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5. Zahlungen |
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5.1 Zahlungen dürfen
nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen
geleistet werden.
Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder wenn das
Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
netto Kasse frei Zahlstelle.
Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über
den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden,
wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten
erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen
zu Lasten des Kunden.
Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.
5.2 Ersatzteile und Reparaturen werden gegen
Nettokasse oder Nachnahme geliefert bzw. ausgeführt.
5.3 Unbeschadet einer Bestimmung des Kunden obliegt
uns allein die Bestimmung, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungseingänge
verrechnet werden.
5.4 Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte
Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
Dafür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.5 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden
sind wir berechtigt, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Kauft der
Kunde zu überwiegend privaten Zwecken (Verbraucher) sind dies
5%, bei anderen Geschäften 8% über dem jeweiligen Basiszins
der Europäischen Währungsunion zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zinsen sind sofort
fällig. |
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6. Eigentumsvorbehalt |
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6.1 Bis zur Erfüllung
aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden
jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten
gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden,
wenn und sobald ihr Wert die gesicherten Forderungen nachhaltig
um mehr als 20% übersteigt:
Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur restlosen Erfüllung
aller Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und
Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
Die Weiterveräußerung der Ware ist nur unter Weitergabe
des Eigentumsvorbehaltes zulässig. Für den Fall, dass
der Kunde beim Weiterverkauf den Eigentumsvorbehalt nicht weiter
gibt, tritt er seine Forderung gegen den Erwerber hiermit an uns
ab. Das gilt auch für die Saldoforderung aus einem Kontokorrent,
wenn der Kunde mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Wir
nehmen die Abtretung hiermit an.
Wir können vom Kunden verlangen, dass der Kunde die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Wir sind sodann berechtigt,
die Abtretung nach unserer Wahl offen zu legen.
6.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder
greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu oder gerät der Kunde
in Vermögensverfall, sind wir berechtigt, zur Geltendmachung
unseres Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden
zu betreten und die Vorbehaltsware an uns zu nehmen.
Der Kunde erlaubt unseren Mitarbeitern hiermit, jederzeit seine
Geschäftsräume zur Sicherstellung der Ware zu betreten.
Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, die Ware nach der
Aufhebung der Pfändung an uns auszuhändigen. |
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7. Verzug, Unmöglichkeit |
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7.1 Kommen wir mit
der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns
bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit
oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus
entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit
sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
7.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer
steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
Wir werden von unserer Lieferverpflichtung erst frei, wenn wir
nachweisen, beim Lieferanten die Sache auch tatsächlich bestellt
zu haben. |
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8. Gewährleistung |
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8.1 Wir leisten Gewähr
wie folgt:
Wenn der Kunde zu überwiegend privaten Zwecken kauft (Verbrauchsgüterkauf):
24 Monate; bei allen anderen Geschäften 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist
beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.
Innerhalb dieser Frist beheben wir kostenlos Mängel, die der
Kunde in nachvollziehbarer Form schriftlich mitgeteilt hat. Die
Beseiti-gung des Fehlers erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung
des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes.
Kauft der Kunden zu überwiegend privaten Zwecken (Verbrauchsgüterkauf),
steht ihm das Wahlrecht zu, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung
wählt.
In beiden Fällen ist der Kunde verpflichtet, uns diejenigen
Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes
aus der mangelhaften Sache gezogen hat, zu ersetzen.
Bieten wir dem Kunden als Austauschgerät ein mangelfreies,
aber gebrauchtes Gerät an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob
er ein neues Gerät will und die Gebrauchsvorteile ent-schädigt
oder das gebrauchte Geräte nimmt. In diesem Fall zahlt er keine
Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
Schlagen mindestens zwei Nachbesserungsversuche pro Mangel fehl,
hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung,
Rücktritt vom Vertrag oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen
- Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
8.2 Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns
sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden
sind. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.
8.3 Die Mängelgewährleistung bezieht
sich nicht auf der natürlichen Abnutzung unterworfene Gegenstände
wie Gummi, Sicherungen, Batterien, Farbbänder usw.. Sie bezieht
sich ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang
in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer,
elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.
8.4 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich
solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass
der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen
lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht
von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind oder das die
Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert
wurden, es sei denn die Daten der Kunde weist nach, dass solche
Änderungen und Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich
sind.
Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel
nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann
ist, die Kosten der Untersuchung.
8.5 Beanstandungen wegen unvollständiger
oder falscher Lieferung sowie offensichtliche Mängel sind spätestens
innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen.
8.6 Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet
die Lieferung unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen
und die entdeckten Mängel unverzüglich, spätestens
innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Lieferung uns gegenüber
schriftlich zu rügen.
8.7 Bei Bestehen von Mängeln werden wir
den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Wahl an unserem
Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Ist der Kunde Kauf-mann,
trägt er die Kosten der An- und Abfahrt sowie der Verpackung.
Kann die Reparatur in unseren Räumen erfolgen und ist der Kunde
Kaufmann, hat er die mängelbehafteten Gegenstände auf
seine Kosten in der Originalverpackung an uns einzusenden.
Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden
kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem
Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte.
Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen
nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden.
Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen
anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort
oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde.
8.8 Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher
Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte
oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend ge-macht,
werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten
und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich
und schriftlich von solchen Ansprüchen benach-richtigt werden,
alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen
allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige
Entscheidung treffen kön-nen, ob der Anspruch abgewehrt oder
verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte
ein Verschulden trifft.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung
der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt
oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutz-rechtsklage besteht,
können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene
Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen,
die Vertragsgegenstän-de weiter zu benutzen oder diese austauschen
oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder
dem Kunden unter Rückgabe unter Rücknahme des Vertragsge-genstandes
dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für
die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten. Nutzungsentschädigung
wird auf der Basis einer angenom-menen Abschreibungszeit von 3 Jahren
berechnet, so dass für jeden Monat der Nutzung ein 1/36 des
Preises zu zahlen ist. |
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8.9 Abwicklung von Fremdgarantien |
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Garantien sind Leistungsversprechen,
die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen
daher für uns keinerlei Verpflichtung.
Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen
für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen.
Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum
und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls
die Kosten eines Ersatzgerätes.
Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag
des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten
Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist. |
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9. Haftung |
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9.1 Wir haften für
unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf
Schadenersatz
a) höhenmäßig unbegrenzt auch
für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit von Personen;
b) nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung
der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden
Angestellten von uns oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden
verursacht wurden
c) in anderen Fällen als a) und b) unter
Begrenzung auf die Schäden, die aufgrund der vertraglichen
Verwendung der Leistungen von uns typisch und vorhersehbar sind,
und zwar
aa) für Schäden aus schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten,
bb) für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen
von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden,
cc) soweit ein Fall der Unmöglichkeit, des
anfänglichen Unvermögens und des Verzuges vorliegt.
Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
9.2 Unsere Haftung im Rahmen vorstehender Ziffer
10.1 c), vor allem solche für Folgeschäden, ist für
jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag bis zur Höhe
des Kaufpreises jeweils pro Schadensereignis, pro Jahr insgesamt
auf das Doppelte, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Gebühr
für 12 Monate, ebenfalls jeweils pro Schadensereignis, pro
Jahr insgesamt auf das Doppelte begrenzt.
9.3 Ausschluss von Rücktrittsrechten:
Ein Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es
auf Pflichtverletzungen gestützt wird, die wir nicht zu vertreten
haben und die auch nicht in der Lieferung mangelhafter neu hergestellter
Sachen oder der Herstellung eines mangelhaften Werkes bestehen.
9.4 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen
zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen
(z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder
unzureichende Datensicherung).
Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit
der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung
getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme,
die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand
rekonstruiert werden können.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten
Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche
Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der
Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von
uns dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen.
Sollen Mitarbeiter von uns die Datensicherung durchführen
und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür
der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen
Preisliste von uns.
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10. Subunternehmer |
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Wir sind berechtigt, vertragliche Leistungen
auch durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Gewährleistung
bleibt in diesem Fall bei uns. |
11. Aufrechnung / Zurückbehaltung |
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Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen
aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt
sind.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht
nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen
Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Geschäft ein
Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen
nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von uns anerkannt
worden ist. |
12. Abtretungsverbot |
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Die Rechte des Kunden aus den mit uns
getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung
von uns nicht übertragbar. |
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13. Widerruf |
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13.1 Widerrufsrecht für Verbraucher i.S.v. § 13 BGB
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Office360 GmbH, Gustav-Adolf-Str. 30, 30167 Hannover, Fax: 0511/1247-454,
Email: info@office360.de
13.2 Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind mit einem Ihnen von uns zur Verfügung gestellten Paketaufkleber (oder von Ihnen freigemacht) auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden abgeholt. |
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14. Allgemeines |
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14.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.
14.2 Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
14.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Sitz.
14.4 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.
14.5 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen. |
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